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Betriebliche Vorsorge - BVG

Die berufliche Vorsorge – auch zweite Säule genannt – ist ein zentrales Element der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Sie sichert das Einkommen von Mitarbeitenden im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall ab.

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Angestellten ab einem bestimmten Einkommen bei einer Pensionskasse anzumelden und gemeinsam mit ihnen Beiträge zu leisten.

Doch über das gesetzliche Minimum hinaus eröffnet die BVG auch viele Gestaltungsmöglichkeiten. Arbeitgeber können höhere Sparbeiträge anbieten, zusätzliche Risikoleistungen integrieren oder attraktive Pläne für Kadermitarbeitende einführen. Damit wird die berufliche Vorsorge zu einem wirksamen Instrument der Personalbindung, das weit über den reinen Pflichtcharakter hinausgeht.

Ein sorgfältig konzipierter Vorsorgeplan schafft Vertrauen, stärkt das soziale Profil des Unternehmens und trägt aktiv zur finanziellen Sicherheit der Mitarbeitenden bei – heute und in der Zukunft.

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